Kurz gesagt
Ich bekomme Mahnungen für Bestellungen, die ich nie gemacht habe. Was tun?
Zahlen Sie nicht sofort, aber ignorieren Sie die Forderung auch nicht. Widersprechen Sie unverzüglich schriftlich und legen Sie eine Kopie Ihrer Strafanzeige bei; die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch beim Gericht einlegen. Holen Sie außerdem eine kostenlose Auskunft bei der Schufa ein und melden Sie dort den Missbrauch.
Zwei Varianten
- Ihr bestehendes Konto bei einem Zahlungsdienst wird gehackt: Sie bekommen Zahlungsaufforderungen, obwohl Sie nichts bestellt haben.
- Täter legen ein neues Konto in Ihrem Namen an, oft mit einer E-Mail-Adresse, die sie selbst kontrollieren: Die ersten Mahnungen erreichen Sie dann gar nicht, und Sie erfahren erst durch ein Inkassoschreiben davon.
Mahnung oder Inkassoschreiben: so reagieren Sie
- 1Ruhe bewahren, nicht sofort bezahlen und die Forderung prüfen, egal was angedroht wird.
- 2Anzeige bei der Polizei erstatten. Bei Identitätsmissbrauch im Internet geht das auch über die Onlinewachen der Länder.
- 3Der Forderung unverzüglich schriftlich widersprechen und eine Kopie der Anzeige beilegen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen Musterbrief.
- 4Inkassounternehmen und Zahlungsdienst schriftlich über den Datenmissbrauch informieren. Das Inkassounternehmen muss dann beweisen, dass Sie den Vertrag wirklich geschlossen haben.
- 5Nach dem Widerspruch können Sie weitere Zahlungsaufforderungen und Drohungen ignorieren: Laut Verbraucherzentrale reicht ein Widerspruch.
Gerichtlicher Mahnbescheid: Frist beachten
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch beim Gericht einlegen; Gerichte prüfen die Forderung nicht. Verpassen Sie die Frist, kann der Zahlungsdienst einen Vollstreckungstitel erwirken, und dann können Sie sich nicht mehr auf den Identitätsdiebstahl berufen.
Weitere Schritte laut Polizei
- Bank und Zahlungsdienste sofort informieren, um weitere Schäden zu verhindern.
- Verlorene oder gestohlene Ausweise und die Online-Ausweisfunktion (eID) umgehend sperren lassen.
- Eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordern und bei Bedarf einen Sperrvermerk setzen lassen.
- Passwörter betroffener Konten ändern, besonders das des E-Mail-Kontos, und die Zwei-Faktor-Authentifizierung einschalten.
Woher die Täter Ihre Daten haben
Laut Polizei gelangen persönliche Daten oft über Phishing per SMS oder E-Mail, gefälschte Bank-Websites, Fake-Shops oder Datenlecks bei Unternehmen zu Kriminellen; auch sehr offene Social-Media-, Karriere- oder Dating-Profile helfen ihnen. Was nach einem Klick auf einen Phishing-Link zu tun ist, steht in unserem Beitrag Phishing-Link geklickt.
Häufige Fragen
Muss ich die Inkassokosten bezahlen?
Nicht, wenn Sie den Vertrag nie geschlossen haben: Nach Ihrem Widerspruch muss das Inkassounternehmen das beweisen. Bei Unsicherheit berät Sie Ihre Verbraucherzentrale; sie bietet auch einen kostenlosen Inkasso-Check.
Mein Paypal- oder Amazon-Konto wurde übernommen.
Dann geht es um ein gehacktes Konto: siehe unsere Beiträge PayPal-Konto gehackt und Amazon-Konto gehackt.
Können Sie helfen, wenn mit meinen Daten Social-Media-Profile angelegt wurden?
Ja, wir helfen, Fake-Profile über die offiziellen Meldewege der Plattformen entfernen zu lassen, ohne je nach Passwort oder Code zu fragen: schreiben Sie uns.
Offizielle Quellen
Die eigenen Hilfe- und Richtlinienseiten der Plattformen. Wir stehen in keiner Verbindung zu ihnen.
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